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StVG § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen

StVG § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen

[ Auszug: (1) Von den nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten si ... ]